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Synonyme: EU-Binnenmarkt, Europäischer Binnenmarkt, Gemeinsamer Markt

Begriff aus dem Zoll-Lexikon

Was ist ein Binnenmarkt?

Der Zusammenschluss von mehreren unterschiedlichen Märkten zu einem vereinheitlichten Markt kann als Binnenmarkt bezeichnet werden. Ziel dabei ist es, den TeilnehmerInnen durch eine harmonische Regulierung Freizügigkeit zu gewähren, um so zahlreiche Synergien auszuheben, z.B. kann eine EU-Bürgerin sich frei im EU-Binnenmarkt bewegen, ihren Wohnort wählen, Kapital verschieben und entscheiden, wo sie arbeiten möchte.

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