Das Nachforschungsersuchen nach Artikel 796da ZK DVO dient der nachträglichen Erledigung von Ausfuhrverfahren oder der Ungültigkeitserklärung von Ausfuhranmeldungen, wenn der Ausgang durch die Ausgangszollstelle nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist mit der Nachricht „Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis“ bestätigt wurde.

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