Begriff aus dem Zoll-Lexikon
Die Summarische Anmeldung liefert einen Überblick über die eingeführten Waren. Unter anderem muss hier die Warenart und -menge, die Verpackung und das Beförderungsmittel aufgeführt werden. Sie enthält mehr Angaben als eine sogenannte Gestellungsmitteilung, jedoch weniger als die spätere ordnungsgemäße Zollanmeldung.
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