Das Transitverfahren ermöglicht die Warenlieferung unter Zollaufsicht bis zum Bestimmungszollgebiet, wo sie für die nächste Zollanwendung übergeben wird (Überführung in den freien Verkehr, Aktive/Passive Veredelung, Zolllagerung).

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  • 21. April 2026
    Neuerungen im Außenhandel
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  • 22. April 2026
    Ausfuhr für Fortgeschrittene
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  • 5. Mai 2026
    Neuerungen Nachhaltigkeit
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