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Abkürzungen: UZK

Begriff aus dem Zoll-Lexikon

Was ist der UZK?

Der UZK (Unionszollkodex) bildet die zentrale rechtliche Norm des europäischen Zollsystems. Die Rechtsnorm wird durch diverse Durchführungsverordnungen auf Unions- sowie Nationalebene ergänzt. Der UZK wirkt sich sowohl auf die Wirtschaftsbeteiligten als auch auf die Zollverwaltung aus, insbesondere Art. 1-55 UZK stellen die Grundlage für die unionsweite Verwaltung dar.
Die Systematik des UZK wird im Kodex-Bogen festgehalten und folgt grundsätzlich folgt drei Schwerpunkten:

  1. Allgemeine Regeln
  2. Verfahrensrchtliche Regeln
  3. Abgabenrechtliche Regeln

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