Synonyme: registrierter Ausführer
Abkürzungen: REX
Begriff aus dem Zoll-Lexikon
REX (Registrierter Ausführer) ist ein Registrierungsstatus für Ausführer und Re-Exporteure in der EU, der es erlaubt, Präferenznachweise (Ursprungserklärungen) ohne Einschaltung der Zollbehörde eigenständig auszufertigen.
Er kommt in drei Bereichen zum Einsatz: bei bestimmten Freihandelsabkommen, im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU und im Warenverkehr mit Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).
Die Registrierung erfolgt über das Zoll-Portal oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt. Die dabei vergebene REX-Nummer (z. B. DEREX87509999) gilt EU-weit und für alle relevanten Abkommen gleichzeitig.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Bewilligung, sondern lediglich um eine einfache Registrierung.
Passende Schulungen zum Thema
Vertiefen Sie Ihr Wissen in einem unserer praxisnahen Seminare. Professionelle Dozenten, kleine Gruppen und direkter Praxisbezug.
-
Buchen30. September 2026Neuerungen Nachhaltigkeit
-
Buchen7. Oktober 2026Einfuhr für Fortgeschrittene
-
Buchen27. Oktober 2026Ausfuhr für Fortgeschrittene