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Synonyme: Dual-Use-Produkte, Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Begriff aus dem Zoll-Lexikon

Bei Dual-Use-Gütern werden Waren bezeichnet, welche sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden können und benötigen bei der Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung.

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