Die Gestellung ist die Bereitstellung der Ware und die Mitteilung eines Gestellpflichtigen gegenüber der Zollbehörde, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt. Voraussetzung für ein Zollverfahren ist immer eine Gestellung.

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  • 11. August 2026
    ZOLL FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE / ZOLLBEAUFTRAGTER
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  • 18. August 2026
    Einfuhr für Fortgeschrittene
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  • 8. September 2026
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