Begriff aus dem Zoll-Lexikon
Das Nachforschungsersuchen nach Artikel 796da ZK DVO dient der nachträglichen Erledigung von Ausfuhrverfahren oder der Ungültigkeitserklärung von Ausfuhranmeldungen, wenn der Ausgang durch die Ausgangszollstelle nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist mit der Nachricht “Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis” bestätigt wurde.
Passende Schulungen zum Thema
Vertiefen Sie Ihr Wissen in einem unserer praxisnahen Seminare. Professionelle Dozenten, kleine Gruppen und direkter Praxisbezug.
-
Buchen30. September 2026Neuerungen Nachhaltigkeit
-
Buchen7. Oktober 2026Einfuhr für Fortgeschrittene
-
Buchen27. Oktober 2026Ausfuhr für Fortgeschrittene