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Begriff aus dem Zoll-Lexikon

Das Präferenzabkommen besteht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einigen Staaten. Beim internationalen Versand von Waren bedeutet das, dass im Bestimmungsland die Ware bevorzugt bzw. präferenziell behandelt werden. Dadurch wird die Ware bevorzugt und bedeutet, dass für diese Waren entweder gar kein oder nur ermäßigte Zollgebühren zu entrichten sind.

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