Mit dem Status „REX – registrierter Ausführer“ können eigenständig Ursprungsbescheinigungen in Form einer Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung ausstellen, ohne direkte Mitwirkung der zuständigen Behörden. Der REX gilt nur für bestimmte Freihandelsabkommen.

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  • 1. Juli 2026
    Ausfuhr für Fortgeschrittene
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  • 13. Juli 2026
    Grundlagen der Umsatzsteuer
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  • 28. Juli 2026
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