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Synonyme: Trade Control and Expert System, TRACES NT

Begriff aus dem Zoll-Lexikon

TRACES (Trade Control and Expert System) ist die Online-Plattform der Europäischen Kommission für die Bescheinigung und Kontrolle von Tieren, Lebensmitteln, Futtermitteln und Pflanzen im Handel mit Drittländern und innerhalb der EU. Die heutige Version heißt TRACES NT (New Technology). Eingeführt wurde das System mit der Entscheidung 2003/623/EG der Kommission vom 19. August 2003 – ursprünglich, um Tiertransporte und tierische Erzeugnisse rückverfolgen und Tierseuchen schneller eindämmen zu können.

Wofür TRACES im Zollalltag gebraucht wird

  • Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED, englisch CHED): Sendungen, die an einer Grenzkontrollstelle geprüft werden müssen, meldet der für die Sendung verantwortliche Unternehmer vorab in TRACES an – als GGED-A (Tiere), GGED-P (Erzeugnisse tierischen Ursprungs), GGED-D (Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs) oder GGED-PP (Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse).
  • Amtliche Bescheinigungen: Veterinär- und Pflanzengesundheitszeugnisse werden zunehmend elektronisch über TRACES ausgestellt.
  • Kontrollbescheinigung für Bio-Erzeugnisse (COI): Bei der Einfuhr ökologischer Erzeugnisse wird sie in TRACES erstellt und mit dem GGED verknüpft.
  • EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Auch das Informationssystem für die Sorgfaltserklärungen nach der EUDR ist in TRACES angesiedelt.

Zusammenspiel mit der Zollabfertigung

Die Grenzkontrollstelle prüft Dokumente, Nämlichkeit und gegebenenfalls die Ware und trägt ihre Entscheidung im GGED ein. Erst danach kann die Sendung zollrechtlich abgefertigt werden; das GGED wird in der Zollanmeldung über die entsprechende Unterlagencodierung angegeben. Ist für eine Ware ausnahmsweise kein GGED erforderlich, wird das in der Regel über eine Y-Codierung erklärt.

Rechtsgrundlagen

Vorabanmeldung und GGED beruhen auf der Kontrollverordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen. Das Informationsmanagementsystem IMSOC, zu dem TRACES gehört, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715.

Praxis

Fehlende oder verspätete GGED-Anmeldungen führen zu Wartezeiten, zusätzlichen Kosten und im schlimmsten Fall zur Zurückweisung der Sendung. Wer regelmäßig kontrollpflichtige Waren einführt, sollte die Zuständigkeit für TRACES im Wareneingang klar regeln und die Anmeldung frühzeitig mit Spediteur und Grenzkontrollstelle abstimmen.

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