Begriff aus dem Zoll-Lexikon
In der EU gilt die -Verordnung (EWG) Nr.2658/87 – als unmittelbare rechtliche Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs. Hierzu gehört auch die zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Kombinierte Nomenklatur (KN)).
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Buchen2. Dezember 2026Einreihung von Waren in den Zolltarif