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EU Trader Portal
Synonyme: Automatische Sicherung, Automatisches Backup, Unvollendeter Entwurf, Automatisch gesichertes Dokument, EU-Trader-Portal, EU Zollportal, EU Customs Portal, Zollentscheidungssystem, EU Zollentscheidungssystem, Europäisches Händlerportal
Seit 2017 stellt die Europäische Kommission das EU-Trader-Portal als zentrale elektronische Plattform für verschiedene EU-Zollsysteme zur Verfügung. Über dieses Portal müssen seit dem 2. Oktober 2017 alle grenzüberschreitenden Bewilligungsanträge (z. B. ehemalige „Einzige Bewilligungen“) elektronisch eingereicht werden.
Rein nationale Anträge (z. B. in Deutschland) sind weiterhin in Papierform beim zuständigen Hauptzollamteinzureichen – eine Antragstellung über das EU-Trader-Portal ist in diesen Fällen nicht zulässig.
Seit 2020 wird das Portal auch als Zollentscheidungssystem bezeichnet und wurde inhaltlich erweitert, u. a. durch einen verbesserten Konsultationsmechanismus und ein gestärktes Anhörungsrecht bei Änderungen.
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