Die Summarische Anmeldung liefert einen Überblick über die eingeführten Waren. Unter anderem muss hier die Warenart und -menge, die Verpackung und das Beförderungsmittel aufgeführt werden. Sie enthält mehr Angaben als eine sogenannte Gestellungsmitteilung, jedoch weniger als die spätere ordnungsgemäße Zollanmeldung.