Das Transitverfahren ermöglicht die Warenlieferung unter Zollaufsicht bis zum Bestimmungszollgebiet, wo sie für die nächste Zollanwendung übergeben wird (Überführung in den freien Verkehr, Aktive/Passive Veredelung, Zolllagerung).

Passende Schulungen zum Thema

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  • 6. Mai 2026
    Einfuhr für Fortgeschrittene
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  • 11. Mai 2026
    ZOLL FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE / ZOLLBEAUFTRAGTER
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  • 13. Mai 2026
    Neuerungen im Außenhandel
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