Das Transitverfahren ermöglicht die Warenlieferung unter Zollaufsicht bis zum Bestimmungszollgebiet, wo sie für die nächste Zollanwendung übergeben wird (Überführung in den freien Verkehr, Aktive/Passive Veredelung, Zolllagerung). Verwandte BegriffeAusfuhrbegleitdokumentBAFABinnenmarktCarnet A.T.ADual-Use-GüterZurück zum Lexikon