Der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO – Authorised Economic Operator) ermöglicht Unternehmen u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem vereinfachten Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung, Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und anderen vereinfachten Verfahren zu erlangen.