Einführung: Erfassung des Warenverkehrs

Die wichtigsten Fragen

A. Zielsetzung & Bedeutung

Die präzise Erfassung des Warenverkehrs ist der erste und zugleich zentrale Schritt in jeder zollrechtlich relevanten Transaktion. Dabei geht es nicht nur um das „Was“ und „Wohin“ einer Ware, sondern auch um deren technische Zusammensetzung, zollrechtlichen Status, Ursprung, Wert und die zutreffende Warennummer (TARIC/TARIC-Code).

In der Praxis entscheidet die richtige Erfassung darüber, ob und welche zollrechtlichen Maßnahmen (Zölle, Verbote, Genehmigungspflichten) greifen – und ob Unternehmen ihren Compliance-Pflichten nachkommen.

B. Was bedeutet „Erfassung“ im zollrechtlichen Kontext?

Unter der Erfassung des Warenverkehrs versteht man die systematische Dokumentation und Bewertung aller Warenbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg – also bei Einfuhren aus bzw. Ausfuhren in Drittstaaten. Sie umfasst unter anderem:

  • Anmeldung der Ware bei der Zollstelle
  • Feststellung des zollrechtlichen Status (Unionsware/Nicht-Unionsware)
  • Zolltarifliche Einreihung (Tarifierung)
  • Ermittlung des Zollwerts
  • Prüfung der Ursprungsregeln
  • Zuweisung zu einem Zollverfahren

C. Rechtsgrundlagen

Die Erfassung des Warenverkehrs basiert auf mehreren Bestimmungen des Unionszollkodex (UZK):

  • Art. 5 UZK – Begriffsbestimmungen
  • Art. 15 UZK – Informationsübermittlung an Zollbehörden
  • Art. 162 ff. UZK – Datenanforderungen bei der Zollanmeldung
  • Art. 56 UZK – Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs

Ergänzend greifen nationale Vorschriften, z. B. zur Durchführung der Einfuhrumsatzsteuer oder zu sicherheitsrelevanten Vorabanmeldungen (ICS2).

D. Relevanz in der betrieblichen Praxis

Die ordnungsgemäße Erfassung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist entscheidend für die Planung, Abwicklung und Abrechnung internationaler Lieferketten.

  • Zollabgaben & Einfuhrumsatzsteuer: Werden auf Basis der erfassten Daten berechnet.
  • Lieferzeit & Risiko: Unvollständige oder fehlerhafte Erfassungen führen zu Verzögerungen, Prüfungen oder Beschlagnahmen.
  • Compliance & Haftung: Falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden.

E. Typische Fehlerquellen & Herausforderungen

  • Unklare Zolltarifierung → führt zu falscher Abgabenhöhe
  • Nicht dokumentierter Ursprung → Verlust von Präferenzzöllen
  • Falsche oder unvollständige Anmeldedaten → erhöhtes Prüfungsrisiko
  • Fehlende Kenntnis über Zollverfahren → z. B. bei passiver Veredelung oder vorübergehender Verwendung

F. Wie wir Sie unterstützen können – mit Novasem OHG

Unsere Fachseminare bieten Ihnen fundiertes Praxiswissen zur Erfassung des Warenverkehrs:

  • Grundlagen der Zollanmeldung und Datenfelder im ATLAS-System
  • Sicherer Umgang mit Zolltarif, Zollwert und Ursprungsregeln
  • Vermeidung typischer Fehler bei der Ein- und Ausfuhr
  • Digitale Tools und Automatisierungsmöglichkeiten in der Zollpraxis
  • Fallbeispiele und Übungen aus der betrieblichen Realität

Fazit

Wer den Warenverkehr korrekt erfasst, legt den Grundstein für eine effiziente, rechtssichere und kostensparende Zollabwicklung. Unsere Schulungen machen Sie fit für die Praxis – und helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden, bevor sie entstehen.

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