Synonyme: registrierter Ausführer

Abkürzungen: REX

REX (Registrierter Ausführer) ist ein Registrierungsstatus für Ausführer und Re-Exporteure in der EU, der es erlaubt, Präferenznachweise (Ursprungserklärungen) ohne Einschaltung der Zollbehörde eigenständig auszufertigen.

Er kommt in drei Bereichen zum Einsatz: bei bestimmten Freihandelsabkommen, im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU und im Warenverkehr mit Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG).

Die Registrierung erfolgt über das Zoll-Portal oder schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt. Die dabei vergebene REX-Nummer (z. B. DEREX87509999) gilt EU-weit und für alle relevanten Abkommen gleichzeitig.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Bewilligung, sondern lediglich um eine einfache Registrierung.

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