Der UZK (Unionszollkodex) bildet die zentrale rechtliche Norm des europäischen Zollsystems. Die Rechtsnorm wird durch diverse Durchführungsverordnungen auf Unions- sowie Nationalebene ergänzt. Der UZK wirkt sich sowohl auf die Wirtschaftsbeteiligten als auch auf die Zollverwaltung aus, insbesondere Art. 1-55 UZK stellen die Grundlage für die unionsweite Verwaltung dar. Die Systematik des UZK wird im Kodex-Bogen festgehalten und folgt grundsätzlich folgt drei Schwerpunkten: