Kernfragen

 

Was ist die Historie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ?

Wie gestaltet sich die Zukunft des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Wie wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Praxis umgesetzt?

Welche Schulungen bietet die Novasem zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an?

Nachhaltige Lieferkette – LkSG 11/2023

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als nationales Recht auf Basis des „due diligence standard“ der Vereinten Nationen. 

Historie

Am 03. März 2021 wurde der 45-seitige Gesetzesentwurf verabschiedet. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht und der Bundestag den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen. Die Billigung des Gesetzes erfolgte durch den Bundesrat am 25. Juni 2021.

Ziel der gesamtheitlichen Umsetzung ist die Erfüllung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Mit dem 01. Januar 2023 waren alle Unternehmen, deren Hauptverwaltung in Deutschland ist,

die ihre Hauptniederlassung in Deutschland haben, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben,

die ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Mitarbeiter haben, einschließlich Leiharbeitnehmer mit einer Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten, von diesem Gesetz betroffen. Dabei handelte es sich um ca. 700 Unternehmen.

Derzeit haben folgende Länder, neben Deutschland, Gesetze im Rahmen der Lieferketten-sorgfaltspflicht bzw. sind in deren nationalen Umsetzung:

Frankreich / Niederlande / Norwegen / Schweiz / USA (Kalifornien) / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Zukunft

Ab dem 01. Januar 2023 werden alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern nach den o.g. Bewertungskriterien von dem Gesetz betroffen sein. Hier wird es sich um ca. 2.000 Unternehmen handeln.

Auf EU-Ebene wird aktuell an der Finalisierung der EU-Richtlinie unter dem Kontext „Corporate sustainability due diligence“ gearbeitet.

https://commission.europa.eu/business-economy-euro/doing-business-eu/corporate-sustainability-due-diligence_en

Umsetzung

Die Anforderungen an die rechtlich korrekten Umsetzungen sind hoch. Neben der Konzepterstellung der Risikobewertungen und der Berichterstattung, ist auch die Rolle eines*er Menschenrechts-beauftragten Person (nebst Vertretung) zu implementieren. 

Wesentliche Rollen spielen die Beschaffungsbereiche (Einkauf) und die Qualitätsabteilungen bei der Risikobewertung. Wichtig ist, dass neue und bestehende Einkaufsbedingungen und -verträge, sofern möglich, dahingehend neu zu gestalten sind.

Gerne unterstützt Sie die Zollcon GmbH kundenbetreuung@zollcon.de bei diesem Thema.

Schulungen

Die Novasem bietet Seminare zu Nachhaltigkeitsthemen und insbesondere zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Siehe: https://novasem.de/seminare/sonderseminare/