Glossar für Begriffe aus dem Zoll & Außenhandel
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K
Kombinierte Nomenklatur
In der EU gilt die -Verordnung (EWG) Nr.2658/87 - als unmittelbare rechtliche Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs. Hierzu gehört auch die zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Kombinierte Nomenklatur (KN)).