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Zollrechtliche Bewilligungen für Unionsware und Nicht-Unionsware

Zollrechtliche Bewilligungen für Unionsware und Nicht-Unionsware
Die wichtigsten Fragen
Die wichtigsten Fragen
- Was sind zollrechtliche Bewilligungen und warum sind sie für Unionsware und Nicht-Unionsware relevant?
- Welche zollrechtlichen Bewilligungen erleichtern den Umgang mit Unionsware und welche Vorteile bieten sie?
- Welche speziellen Bewilligungen gibt es für Nicht-Unionsware und wie erleichtern sie den Import und Export?
- Wie läuft der Antragsprozess für zollrechtliche Bewilligungen ab und welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?
- Welche wirtschaftlichen und operativen Vorteile bieten zollrechtliche Bewilligungen für Unternehmen?
- Welche Herausforderungen und Risiken sind mit der Beantragung und Nutzung zollrechtlicher Bewilligungen verbunden?

Definition und Grundlagen
- Unionsware: Waren, die vollständig in der Europäischen Union hergestellt oder dort in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden. Sie unterliegen nicht den Zollformalitäten innerhalb der EU.
- Nicht-Unionsware: Waren, die aus Drittländern stammen und noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden. Sie unterliegen den Zollvorschriften und können nur unter bestimmten Bedingungen in der EU verbleiben oder behandelt werden.
Zollrechtliche Bewilligungen werden auf Antrag des Wirtschaftsbeteiligten durch die Zollbehörden erteilt und gewähren den Wirtschaftsbeteiligten rechtliche Erleichterungen oder Sonderrechte, um Handelsprozesse effizienter zu gestalten.
Bewilligungen für Unionsware
Für Unionsware sind zollrechtliche Bewilligungen meist darauf ausgerichtet, spezielle Verwendungszwecke oder Bewegungen zu erleichtern. Die häufigsten Bewilligungen sind:
- Vereinfachte Zollanmeldung Ausfuhr vormals zugelassener Ausführer:
Unternehmen können dauerhaft bewilligte Waren an bewilligten Orten zur Ausfuhr gestellen. Die Waren müssen nicht mehr zum Amtsplatz befördert oder ein Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes gestellt werden. - Ermächtigter Ausführer:
Unternehmen können durch diese Bewilligung Ursprungserklärungen für präferenzielle Ursprungswaren auf Handelspapiern selbst ausstellen und können umfänglich auf die Beantragung der Warenverkehrsbescheinigung verzichten.
Bewilligungen für Nicht-Unionsware
Für Nicht-Unionsware sind zollrechtliche Bewilligungen weitaus häufiger erforderlich, da diese Waren vor ihrer Überführung in den freien Verkehr oder anderen zollrechtlichen Status einer genauen Kontrolle unterliegen. Die Bewilligungen zugelassener Versender und zugelassener Empfänger können auch für Unionswaren genutzt werden. Die wichtigsten Bewilligungen umfassen:
- Zolllagerverfahren: Ermöglicht die Lagerung von Nicht-Unionsware ohne Entrichtung von Zöllen und anderen Abgaben, bis diese in den freien Verkehr überführt oder abgabenfrei wieder ausgeführt wird.
- Passive Veredelung: Ermöglicht die vorübergehende Ausfuhr von Unionswaren zur Bearbeitung in Drittländern, wobei bei der Wiedereinfuhr nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den Mehrwert erhoben wird.
- Aktive Veredelung: Ermöglicht Nicht-Unionswaren für eine bestimmte Zeit an bestimmten Orten in der EU abgabenfrei zu Be- oder Verarbeiten um sie im Anschluss vollständig wieder auszuführen.
- Vorübergehende Verwendung:
Diese Bewilligung erlaubt die Nutzung von Nicht-Unionsware innerhalb der EU für einen bestimmten Zeitraum, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden. Häufig angewandt für Waren bei Messen und Ausstellungen oder zur Bemusterung. - Zugelassener Versender:
Diese Bewilligung ermöglicht es Unternehmen, Nicht-Unionsware unter zollamtlicher Überwachung (Versandverfahren) durch die EU oder durch Teilnehmerstaaten, die am „New Computerized Transit System (NCTS)“ teilnehmen, ohne Verzollung zu transportieren. - Zugelassener Empfänger und Verwahrlager:
Diese Bewilligung erlaubt es Unternehmen, Nicht-Unionsware die von zugelassenen Versendern unter zollamtlicher Überwachung versendet werden, in der eigenen Betriebsstätte anzunehmen, das Versandverfahren im NCTS zu erledigen und die Ware im Verwahrlager als Nicht-Unionsware maximal 90 Tage lagern.
Antrags- und Bewilligungsprozess
Die Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Zollbehörde. Folgende Schritte sind dabei essenziell:
- Prüfung der Voraussetzungen:
Unternehmen müssen wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Anforderungen erfüllen, z. B. Bonität, Compliance mit Zollvorschriften und ein ausreichendes internes Kontrollsystem. Die Dokumentation erfolgt mithilfe von Fragenkatalogen. - Elektronischer Antrag über die Zollsysteme:
In der EU erfolgt die Antragstellung für die nationalen Bewilligungen in der Regel über das Zoll-Portal oder über Formulare im Formularcenter. - Prüfung durch die Zollbehörde:
Die Zollbehörde prüft den Antrag, die Fragenkataloge und deren Anhänge auf Schlüssigkeiten und führt gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrollen durch, bevor sie eine Bewilligung erteilt.
Vorteile zollrechtlicher Bewilligungen
Für Unternehmen bieten zollrechtliche Bewilligungen sowohl für Unionsware als auch Nicht-Unionsware erhebliche Vorteile:
- Kostensenkung: Reduzierte Lagerkosten, Zollbefreiungen und Steuerstundungen.
- Zeitersparnis: Vereinfachte Verfahren, weniger bürokratischer Aufwand.
- Wettbewerbsvorteile: Effiziente Prozesse ermöglichen schnellere Lieferzeiten und bessere Kundenbindung.
Herausforderungen und Risiken
- Compliance-Anforderungen: Unternehmen müssen strikte Vorschriften einhalten, da Verstöße zu empfindlichen Strafen oder dem Entzug der Bewilligung führen können.
- Aufwand bei der Antragstellung: Die Antragsverfahren sind komplex und erfordern umfassende Dokumentation.
Fazit
Zollrechtliche Bewilligungen sind ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen im internationalen Handel. Sie bieten sowohl für die Behandlung von Unionsware als auch für Nicht-Unionsware erhebliche wirtschaftliche Vorteile und Effizienzsteigerungen. Gleichzeitig erfordern sie eine sorgfältige Planung, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und ein regelmäßiges Monitoring, um diese Vorteile langfristig nutzen zu können. Unternehmen, die die Möglichkeiten zollrechtlicher Bewilligungen strategisch einsetzen, können sich nachhaltig im internationalen Wettbewerb positionieren.
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